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Welchen Seitenabstand müssen Sie beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern einhalten?
- innerorts mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten
- außerorts mindestens 2,0 m Seitenabstand einhalten
- innerorts mindestens 1,0 m Seitenabstand einhalten
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern ist es besonders wichtig, ausreichend Seitenabstand zu halten, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Innerorts müssen mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden, da hier oft mehr Verkehr und enge Straßenverhältnisse vorliegen. Außerorts, wo die Geschwindigkeiten höher sind, gilt ein Mindestabstand von 2,0 Metern. Diese Regel hilft, gefährliche Situationen zu vermeiden und gibt den schwächeren Verkehrsteilnehmern ausreichend Schutz beim Überholen. Der Abstand von 1,0 Meter innerorts ist zu gering und reicht nicht aus, um die Sicherheit beim Überholen sicherzustellen.
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