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Welchen Seitenabstand müssen Sie beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern einhalten?
- innerorts mindestens 1,5 m Seitenabstand einhalten
- außerorts mindestens 2,0 m Seitenabstand einhalten
- innerorts mindestens 1,0 m Seitenabstand einhalten
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern ist es wichtig, den richtigen Seitenabstand zu beachten, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Innerorts müssen Sie mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten, während außerorts ein Abstand von mindestens 2,0 Metern erforderlich ist. Diese Regelungen sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt und dienen dazu, Unfälle zu vermeiden und die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen.
Die Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts ist entscheidend, da die Verkehrsbedingungen und die Risiken für Fußgänger und Radfahrer variieren können. Ein ausreichender Abstand hilft, unerwartete Bewegungen von Radfahrern oder Fußgängern zu berücksichtigen und Unfälle zu verhindern.
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